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Eyetek (Gillen, Mosemann & Schul) GbR vom 01.08.2004
A Geltungsbereich
B Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen
C Internetseiten
D Software
A Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge
über Leistungen zwischen der Eyetek GbR (weiterhin als Unternehmen
genannt) und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
sind (weiterhin Kunden genannt). Als vertragliche Leistungen kommen
insbesondere in Betracht:
Entwicklung von Internetseiten (Abschnitt C)
Entwicklung von Software (Abschnitt D)
1.2 Für sämtliche Leistungen gelten die nachfolgenden
allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt B), ergänzend je nach
Vertragsgegenstand die besonderen Bestimmungen (Abschnitt C und
D). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde eigene Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen
enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen,
wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von den
hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind
nur dann gültig, wenn das Unternehmen ihnen ausdrücklich
schriftlich zustimmt.
B Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen
1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1.1 Kostenvoranschläge, Werbematerialien und die Website
des Unternehmens stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden
dar, ein Angebot an das Unternehmen abzugeben. Ein Vertrag kommt
erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des
Unternehmens, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung
an den Kunden zustande.
2 Abnahme
2.1 Soweit es sich bei der von des Unternehmens zu leistenden
Arbeit um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde verpflichtet,
dieses Werk abzunehmen.
2.2 Nach Abschluss ihrer Arbeiten wird das Unternehmen die Abnahmebereitschaft
mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen
nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären
oder schriftlich mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme
verweigert wird. Sollte innerhalb dieser 14 Tage keine Erklärung
des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die
Arbeiten des Unternehmens als vertragsgemäß angesehen
werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. Unerhebliche
Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich
vorausgesetzten Verwendung berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung
der Abnahme.
3 Vergütung
3.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen und Kostenvoranschläge
verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da eine Steuerbefreiung
nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 USTG für Kleinunternehmer vorliegt.
3.2 Soweit die vom Unternehmens zu erbringende Leistung eine Werkleistung
sein sollte, tritt mit Rechnungsstellung die Fälligkeit nur
ein, wenn das Werk zuvor durch den Kunden abgenommen wurde oder
als abgenommen gilt. Maßgeblich für die Vergütung
des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze
des Unternehmens, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit sind
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die in einem Zahlungsplan
schriftlich vereinbart werden müssen.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört beispielsweise
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen
des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird das Unternehmen hinsichtlich
der vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
4.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, des Unternehmens im
Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.)
Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese des Unternehmens
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung
oder Digitalisierung des vom Kunden überlassenen Materials
in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde
die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher,
dass das Unternehmen die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen
Rechte erhält.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
5 Verzug
5.1 Der Kunde gerät ab dem Zeitpunkt der Mahnung, spätestens
aber 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab Verzugseintritt
hat das Unternehmen das Recht, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens
bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Kunden,
im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.
B. behördliche Anordnungen, allgemeinen Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich
des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch das Verhalten dem Kunden zuzurechnender
Dritter etc.) hat das Unternehmen nicht zu vertreten und berechtigen
das Unternehmen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Das Unternehmen wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
6 Leistungsänderungen
6.1 Der Kunde wird Änderungen und Erweiterungen dem Unternehmen
unverzüglich schriftlich mitteilen. Das Unternehmen wird
diese im Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im
Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche
Vertragsinhalt von des Unternehmens an die Änderungen oder/und
Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den
Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungserhöhungen
angepasst.
6.2 Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich,
wird das Unternehmen ein zusätzliches Angebot erstellen,
in dem der erweiterte Leistungsumfang dargestellt wird.
7 Rechte
7.1 Ist Gegenstand des Vertrages zwischen dem Unternehmen und
dem Kunden die Erstellung eines Werkes durch das Unternehmen,
das unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt, so
unterliegen auch die Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberschutz.
Soweit nichts anders vereinbart, räumt das Unternehmen dem
Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Soweit die Erstellung
von Software Vertragsgegenstand ist, gelten die §§ 69
a ff. UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist
dem Kunden untersagt, insbesondere Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch
den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung
zwischen des Unternehmens und dem Kunden.
7.3 Das Unternehmen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt das Unternehmen zum Schadensersatz.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Unternehmen behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen
bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem
Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehende
Forderungen, auch wenn sie später entstanden sind, vor.
9 Schutzrechtsverletzungen
9.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter darf das Unternehmen
- unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden
- nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen
Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für
den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
10 Gewährleistung
10.1 Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und
verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte
Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich
vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, ist das Unternehmen
zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht
mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
10.2 Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung
ist der Kunde verpflichtet, des Unternehmens einen nach den konkreten
Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen
anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung
die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht
vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunden des Unternehmens
eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach
erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären,
wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine
solche Erklärung nicht ab, kann das Unternehmen davon ausgehen,
dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel,
deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung
gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler,
Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder
auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
10.4 Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass
die gerügten Mängel nicht des Unternehmens zuzurechnen
sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die
entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze
in Rechnung zu stellen.
11 Haftung
11.1 Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen
Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus
Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Das Unternehmen
haftet ausschließlich für Fahrlässigkeit oder
vorsätzliches Handeln.
12 Änderung der Geschäftsbedingungen
12.1 Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB jederzeit
zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen AGB. Für die wirksame Änderung von AGB
im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt 12.2.
12.2 Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Unternehmen den
Kunden über die Änderung der AGB unverzüglich durch
E-Mail an die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vom Kunden
genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6 Wochen vor dem Inkrafttreten
der neuen AGB in Kenntnis setzen. Widerspricht der jeweilige Kunde
nicht binnen 4 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung oder Absendung
der E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom jeweiligen
Kunden angenommen.
13 Sonstiges
13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung
darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §
354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.4 Das Unternehmen darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in
anderen Medien als Referenzkunden nennen. Das Unternehmen darf
ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann
ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die
schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
C Internetseiten
1 Vergütung für Designleistungen
1.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, des Unternehmens
entsprechende Vollmacht zu geben.
1.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Unternehmens abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich
aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere
die Übernahme der Kosten.
2 Abnahme
2.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit.
3 Eigentumsrechte
3.1 An sämtlichen Designleistungen, wie z.B. Webseitendesign
und Entwürfen werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern mit dem Kunden
nichts anderes vereinbart ist.
4 Digitale Daten
4.1 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien, ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
5 Vorlagen
5.1 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller des Unternehmens
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Kunde das Unternehmen von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.
6 Gewährleistung
6.1 Mit der Freigabe von Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen
und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser
die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße
Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Insoweit entfällt
jegliche Haftung des Unternehmens.
D Software
1 Allgemeines
1.1 Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt das
Unternehmen aufgrund der Angaben des Kunden eine Lösung nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
und dem Stand von Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein
funktionsfähiges Computerprogramm um. Es ist allgemein anerkannt,
dass Software nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
1.2 Eigenschaften und Funktionalitäten der Software werden
zunächst in einem Pflichtenheft festgelegt, dessen Inhalt
anschließend Vertragsbestandteil des eigentlichen Auftrags
wird.
2 Gewährleistung
2.1 Besteht die von dem Unternehmen geschuldete Vertragsleistung
in der Erstellung von Software, so haftet das Unternehmen in keiner
Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
des Kunden zu den gewünschten Funktionalitäten sowie
zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Außerdem
haftet das Unternehmen nicht dafür, dass der Einsatz der
Software beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere
betriebswirtschaftlicher Art, erzielt.
§ 1 Nutzungsberechtigung und Nutzungsumfang
Der Nutzer erwirbt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
Recht zur vertragsmäßigen Nutzung der Match Manager
Software (nachfolgend "Software") im Rahmen des Online-Kunden-Zugangs
und den damit verbundenen Leistungen gegen ein monatlich festgelegtes
Entgelt. Die aktuellen Preiskonditionen sind unter http://www.match-manager.de
einsichtbar.
1. Die Software wir dem Nutzer nicht in Form eines digitalen Datenträgers
zur Verfügung gestellt, sondern kann lediglich über
das Internet erreicht werden.
2. Der Nutzer hat keinerlei Berechtigung, die Software oder die
darin enthaltenen Bild-, Ton- und Film-/Animationen zu vertreiben,
auch nicht unentgeltlich.
§ 2 Urheberrechte
1. Die abrufbaren Daten (Film-, Bildmaterial) und die Software
sind urheberrechtlich geschützt; alle Rechte hieran stehen
im Verhältnis zum Nutzer der Eyetek GbR zu.
2. Eigentum an der Software sowie alle damit verbundenen Schutzrechte
und Rechte geistigen Eigentums verbleiben bei der der Eyetek GbR.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
1. Die Eyetek GbR übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Nutzers genügt
und/oder fehlerfrei ist.
2. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, werden
sämtliche Gewährleistungen und Zusicherungen, dass die
Software keine Schutzrechte anderer verletzt, ausgeschlossen.
3. Haftungsbeschränkung. Soweit dies im Rahmen des anwendbaren
Rechts zulässig ist, schließt die Eyetek GbR hiermit
für sich jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Gebrauch
der Software aus. Dies gilt insbesondere auch für entgangenen
Gewinn oder Umsatz, verlorene Daten oder für spezielle, mittelbare,
indirekte oder Folgeschäden oder aber für Schadensersatz.
Diese Haftungsbeschränkung erfolgt unabhängig von der
Haftungsgrundlage und davon, wie diese Schäden verursacht
worden sind. In keinem Fall wird die Haftung dem Nutzer gegenüber
den Betrag überschreiten, den er für die Software gemäß
dieser Lizenz entrichtet hat. Dies gilt unabhängig von der
Haftungsgrundlage, sei es eine vertragliche oder außervertragliche.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich
und grob fahrlässig verursachte Schäden.
§ 4 Vertragsbeendigung
1. Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung, die durch Kündigung
erfolgt.
2. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
3. Das Recht des Nutzers zur Benutzung der Software erlischt,
ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn er eine Bedingung
dieses Vertrages verletzt.
§ 5 Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem
Recht. Gerichtsstand ist Aachen.
2. Sollte eine der Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
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