AGB und Lizensbestimmungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eyetek (Gillen, Mosemann & Schul) GbR vom 01.08.2004

A Geltungsbereich
B Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen
C Internetseiten
D Software

A Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Eyetek GbR (weiterhin als Unternehmen genannt) und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (weiterhin Kunden genannt). Als vertragliche Leistungen kommen insbesondere in Betracht:
Entwicklung von Internetseiten (Abschnitt C)
Entwicklung von Software (Abschnitt D)
1.2 Für sämtliche Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt B), ergänzend je nach Vertragsgegenstand die besonderen Bestimmungen (Abschnitt C und D). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn das Unternehmen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


B Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen

1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1.1 Kostenvoranschläge, Werbematerialien und die Website des Unternehmens stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot an das Unternehmen abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.

2 Abnahme
2.1 Soweit es sich bei der von des Unternehmens zu leistenden Arbeit um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde verpflichtet, dieses Werk abzunehmen.
2.2 Nach Abschluss ihrer Arbeiten wird das Unternehmen die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären oder schriftlich mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser 14 Tage keine Erklärung des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten des Unternehmens als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich vorausgesetzten Verwendung berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3 Vergütung
3.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen und Kostenvoranschläge verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da eine Steuerbefreiung nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 USTG für Kleinunternehmer vorliegt.
3.2 Soweit die vom Unternehmens zu erbringende Leistung eine Werkleistung sein sollte, tritt mit Rechnungsstellung die Fälligkeit nur ein, wenn das Werk zuvor durch den Kunden abgenommen wurde oder als abgenommen gilt. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze des Unternehmens, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die in einem Zahlungsplan schriftlich vereinbart werden müssen.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört beispielsweise das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird das Unternehmen hinsichtlich der vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
4.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, des Unternehmens im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese des Unternehmens umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung oder Digitalisierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass das Unternehmen die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

5 Verzug
5.1 Der Kunde gerät ab dem Zeitpunkt der Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab Verzugseintritt hat das Unternehmen das Recht, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Kunden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeinen Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch das Verhalten dem Kunden zuzurechnender Dritter etc.) hat das Unternehmen nicht zu vertreten und berechtigen das Unternehmen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Das Unternehmen wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6 Leistungsänderungen
6.1 Der Kunde wird Änderungen und Erweiterungen dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitteilen. Das Unternehmen wird diese im Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche Vertragsinhalt von des Unternehmens an die Änderungen oder/und Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungserhöhungen angepasst.
6.2 Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich, wird das Unternehmen ein zusätzliches Angebot erstellen, in dem der erweiterte Leistungsumfang dargestellt wird.

7 Rechte
7.1 Ist Gegenstand des Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden die Erstellung eines Werkes durch das Unternehmen, das unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt, so unterliegen auch die Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberschutz. Soweit nichts anders vereinbart, räumt das Unternehmen dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Soweit die Erstellung von Software Vertragsgegenstand ist, gelten die §§ 69 a ff. UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist dem Kunden untersagt, insbesondere Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen des Unternehmens und dem Kunden.
7.3 Das Unternehmen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Unternehmen zum Schadensersatz.

8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Unternehmen behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehende Forderungen, auch wenn sie später entstanden sind, vor.


9 Schutzrechtsverletzungen
9.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter darf das Unternehmen - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10 Gewährleistung
10.1 Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, ist das Unternehmen zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
10.2 Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, des Unternehmens einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunden des Unternehmens eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
10.4 Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht des Unternehmens zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze in Rechnung zu stellen.

11 Haftung
11.1 Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet ausschließlich für Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln.

12 Änderung der Geschäftsbedingungen
12.1 Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Für die wirksame Änderung von AGB im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt 12.2.
12.2 Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Unternehmen den Kunden über die Änderung der AGB unverzüglich durch E-Mail an die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB in Kenntnis setzen. Widerspricht der jeweilige Kunde nicht binnen 4 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung oder Absendung der E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom jeweiligen Kunden angenommen.

13 Sonstiges
13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.4 Das Unternehmen darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Das Unternehmen darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

14 Schlussbestimmungen
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.


C Internetseiten

1 Vergütung für Designleistungen
1.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, des Unternehmens entsprechende Vollmacht zu geben.
1.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Unternehmens abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

2 Abnahme
2.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3 Eigentumsrechte
3.1 An sämtlichen Designleistungen, wie z.B. Webseitendesign und Entwürfen werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.

4 Digitale Daten
4.1 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5 Vorlagen
5.1 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller des Unternehmens übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 Gewährleistung
6.1 Mit der Freigabe von Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Insoweit entfällt jegliche Haftung des Unternehmens.


D Software

1 Allgemeines
1.1 Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt das Unternehmen aufgrund der Angaben des Kunden eine Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand von Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm um. Es ist allgemein anerkannt, dass Software nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
1.2 Eigenschaften und Funktionalitäten der Software werden zunächst in einem Pflichtenheft festgelegt, dessen Inhalt anschließend Vertragsbestandteil des eigentlichen Auftrags wird.

2 Gewährleistung
2.1 Besteht die von dem Unternehmen geschuldete Vertragsleistung in der Erstellung von Software, so haftet das Unternehmen in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Außerdem haftet das Unternehmen nicht dafür, dass der Einsatz der Software beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere betriebswirtschaftlicher Art, erzielt.

 

Lizenzbestimmungen

§ 1 Nutzungsberechtigung und Nutzungsumfang

Der Nutzer erwirbt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsmäßigen Nutzung der Match Manager Software (nachfolgend "Software") im Rahmen des Online-Kunden-Zugangs und den damit verbundenen Leistungen gegen ein monatlich festgelegtes Entgelt. Die aktuellen Preiskonditionen sind unter http://www.match-manager.de einsichtbar.

1. Die Software wir dem Nutzer nicht in Form eines digitalen Datenträgers zur Verfügung gestellt, sondern kann lediglich über das Internet erreicht werden.
2. Der Nutzer hat keinerlei Berechtigung, die Software oder die darin enthaltenen Bild-, Ton- und Film-/Animationen zu vertreiben, auch nicht unentgeltlich.

§ 2 Urheberrechte

1. Die abrufbaren Daten (Film-, Bildmaterial) und die Software sind urheberrechtlich geschützt; alle Rechte hieran stehen im Verhältnis zum Nutzer der Eyetek GbR zu.
2. Eigentum an der Software sowie alle damit verbundenen Schutzrechte und Rechte geistigen Eigentums verbleiben bei der der Eyetek GbR.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. Die Eyetek GbR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Nutzers genügt und/oder fehlerfrei ist.
2. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, werden sämtliche Gewährleistungen und Zusicherungen, dass die Software keine Schutzrechte anderer verletzt, ausgeschlossen.
3. Haftungsbeschränkung. Soweit dies im Rahmen des anwendbaren Rechts zulässig ist, schließt die Eyetek GbR hiermit für sich jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Software aus. Dies gilt insbesondere auch für entgangenen Gewinn oder Umsatz, verlorene Daten oder für spezielle, mittelbare, indirekte oder Folgeschäden oder aber für Schadensersatz. Diese Haftungsbeschränkung erfolgt unabhängig von der Haftungsgrundlage und davon, wie diese Schäden verursacht worden sind. In keinem Fall wird die Haftung dem Nutzer gegenüber den Betrag überschreiten, den er für die Software gemäß dieser Lizenz entrichtet hat. Dies gilt unabhängig von der Haftungsgrundlage, sei es eine vertragliche oder außervertragliche. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden.

§ 4 Vertragsbeendigung

1. Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung, die durch Kündigung erfolgt.
2. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
3. Das Recht des Nutzers zur Benutzung der Software erlischt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.

§ 5 Allgemeine Bestimmungen


1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Aachen.
2. Sollte eine der Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 
EyeTek Match-Manager - Version 3.14 - letzte Aktualisierung: 29.10.06